WEITERBILDUNG
Berufs­kraftfahrer
Berufskraftfahrerweiterbildung 35 Stunden
(Termine können nur unter Vorbehalt gebucht werden)

Personen, die ihren Führerschein der Kl. C/CE oder C1/C1E (Altklasse 2 oder 3) vor dem 10.09.2009 erworben haben und gewerblich fahren, müssen eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren um die Schlüsselzahl 95 in ihren Führerschein eingetragen zu bekommen. Man spricht hier auch von den so genannten “5 Modulen”.Das gleiche gilt auch für Fahrer, die ihren Führerschein der Kl. D/DE oder D1/D1E (Altklasse 2 oder 3) vor dem 10.09.2008 erworben haben und gewerblich fahren möchten.


_!_ Die 35 Stunden müssen alle 5 Jahre neu besucht und beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden.


Die fünf “Module” der 35-stündigen Weiterbildung müssen nicht fortlaufend besucht werden, da diese nur aus organisatorischen Gründen durchnummeriert wurden, thematisch abgeschlossen sind und nicht aufeinander aufbauen! Außerdem müssen die Termine der Wochenschulung nicht als “Komplettkurs” gebucht werden, sondern Sie können die Schulungstage einzeln buchen oder mit Samstagsterminen kombinieren.


Schulungsdauer 7 Zeitstunden

 

TERMINBUCHUNG