Förderung.

Weiterbildung im Personenverkehr

Unternehmen bzw. Mitarbeiter, die im Personenver-kehr tätig sind, können in Baden - Württemberg von Fördergeldern aus dem Europäischen Sozialfonds profitieren.

Gleiches gilt für alle Unternehmen, die die Kriterien der BAG-Förderung nicht erfüllen (keine maut-pflichtigen Fahrzeuge).


Führerscheinausbildung

Der Erwerb der Fahrerlaubnis in den Klassen C und D kann durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden


Weiterbildung im Güterverkehr

Für allgemeine und spezifische Weiterbildungen ste-hen Mittel aus den Mauteinnahmen des Bundes zur Verfügung. Diese müssen unter Einhaltung von Fri-sten beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) be-antragt werden.
Unternehmen bzw. Mitarbeiter, die im Personenver-kehr tätig sind, können in Baden - Württemberg von Fördergeldern aus dem Europäischen Sozialfonds profitieren.

Investitionen im Güterverkehr

Neben den Fördermitteln für die Aus- und Weiter-bildung stellt das BAG auch Gelder in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Investitionen in fahr-zeugbezogene, personenbezogene und effizienz-steigernde Maßnahmen (De-Minimis) bereit. Auch hier sind spezifische Antragsfristen zu beachten.